Jürgen Kellner | Blogger und Head of Competence Units
5 typische Fehler bei der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern
Kennen Sie die Situation? Sie erhalten einen neuen Auftrag, den Sie kurzfristig umsetzen müssen. Leider sind Ihnen wichtige Mitarbeiter durch Krankenstände ausgefallen oder befinden sich auf Urlaub. Oder Sie haben interne Personalveränderungen, die zu kurzfristigen Engpässen führen. All diese Einflüsse gefährden Ihren neu gewonnenen Auftrag?
Sie stellen fest, dass es eine Fülle an Personaldienstleister gibt, aus denen Sie wählen können. Beginnend bei Universal-Personaldienstleistern ohne konkretem Dienstleistungsschwerpunkt, bis hin zu sehr spezialisierten Recruiting-Dienstleistern. Hierbei den Überblick zu bewahren und fundierte Entscheidungen zu treffen ist nicht leicht.
Aus meinen Beobachtungen entnehme ich, dass sich Personalberater bzw. Personaldienstleister nicht ausreichend Zeit für ihre Kunden nehmen. Dadurch laufen Unternehmen Gefahr, dass wichtige Informationen und Details für eine gute Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister ungeklärt bleiben.
5 typische Fehler bei der Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister:
- Keine Überprüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Sozialversicherung) des Personaldienstleisters
- Keine Überprüfung der aktuellen Gewerbeberechtigung des Personaldienstleisters
- Keine Auskunft über die Bonität des Personaldienstleisters
- Kategorische Entscheidung für den Billigstbieter unter den Personaldienstleistern
- Zusammenarbeit mit Personaldienstleister, die über Ferndiagnose Aufträge annehmen
So vermeiden Sie die typischen Fehler in der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern.
Nachstehend gehe ich darauf ein, wie Sie die fünf genannten Fehler vermeiden können und habe Quellen verlinkt, wo Sie weiterführende Informationen erhalten, um die Auftragsvergabe an Personaldienstleister abzusichern.
Unbedenklichkeitsbescheinigung überprüfen
Sie sollten die Unbedenklichkeit im Bereich Sozialversicherung und Finanzamt prüfen. Dies ist wichtig, da Sie hiermit erkennen, ob die Beiträge an die Gesundheitskasse / an das Finanzamt bezahlt worden sind. Die Behörden stellen diese Bestätigung Ihrem Personaldienstleister auf dessen Zuruf rasch aus und Sie können somit schnell überprüfen, ob hier alle Vorgaben erfüllt werden.
Achtung: Diese Bescheinigungen stellen allerdings immer nur eine "Momentaufnahme" dar, denn sie bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Achten Sie daher auf aktuelle Bescheinigungen. Sollten Sie eine Beauftragung vorab nicht prüfen, könnten Sie im schlimmsten Falle in eine Ausfallshaftung fallen! APS Austria Personal Service bietet die Unbedenklichkeit und viele weitere Dokumente zum freien Download an.
Gewerbeberechtigung überprüfen
Es kommt immer wieder vor, dass Personaldienstleister keine aktuelle bzw. gültige Gewerbeberechtigung haben. Lassen Sie sich daher einen aktuellen Gewerberegisterauszug vorlegen. Aus eigener Erfahrung von anderen Marktbegleitern kann ich bestätigen, dass es auch Anbieter gibt, die ohne einem angemeldeten aufrechten Gewerbe Arbeitskräfte überlassen. Auskünfte über die Gewerbeberechtigung eines Personaldienstleisters erhalten Sie zum Beispiel über die GISA-Auskunft.
Bonität des Personaldienstleisters überprüfen
Billigstbieter vs. Bestbieter
Achten Sie auf Angebote, die den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Gesetzliche Abgaben, Mindestlöhne oder Mindestgehälter und realistische Werte führen zu einem marktüblich vergleichbaren Fakturensatz. Sollte ein Personaldienstleister den Durchschnittspreis stark unterbieten, sollten Sie sich die Kalkulation genau vorlegen lassen. Letztlich laufen Sie auch hier Gefahr, dass es zu Lohndumping und einem Imageschaden kommt. Marktüblich und wirtschaftlich sinnvolle Verrechnungsfaktoren sind größer 2,00.
Persönliches Vorort Gespräch und Ist-Analyse mit dem Personaldienstleister
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